Ab dem 01.07.2022 wird der Nicht-invasive Pränataltest (NIPT) unter bestimmten Voraussetzungen durch die Krankenkassen übernommen. Im Rahmen der ärztlichen Aufklärung und Beratung von schwangeren Frauen wird als fester Bestandteil eine Versicherteninformation zum vorgeburtlichen Bluttest auf Trisomien, herausgegeben vom G-BA, verwendet.
Die Versicherteninformation „Bluttest auf Trisomien – Der nicht-invasive Pränataltest (NIPT) auf Trisomie 13, 18 und 21“ finden Sie unter folgendem Link: https://www.g-ba.de/downloads/17-98-5156/2021-11-09_G-BA_Versicherteninformation_NIPT_bf.pdf
Autor: Klinische Kompetenzgruppe Pränatalmedizin